1) Annahme der Bestellung:

Die Aufträge, welche durch Vertreter oder durch Mitarbeiter der beauftragten Firma entweder auf Auftragsformularen oder direkt erteilt wurden, gelten für die Firma Niederbacher GmbH erst dann als bindend, wenn sie von dieser ausdrücklich angenommen werden, während sie den Auftraggeber bei Auftragserteilung binden. Mündliche Vereinbarungen mit Mitarbeitern der Firma Niederbacher GmbH werden für diese nur nach schriftlicher Bestätigung bindend. Der Widerruf von Aufträgen ist nicht gestattet, außer die Firma Niederbacher GmbH erteilt dazu ihre schriftliche Zustimmung.

 

2) Preise und Lieferumfang:

Die angeführten Preise verstehen sich ohne MwSt. Die vereinbarten Preise müssen am Sitz der Firma Niederbacher GmbH in Kaltern und ausschließlich auf deren Namen eingezahlt werden. Die Firma Niederbacher GmbH ist ermächtigt, Preiserhöhungen vorzunehmen, wenn sich der vereinbarte Liefertertermin um mehr als 6 Monate verzögert. Davon muss der Kunde jedoch vor Auslieferung in Kenntnis gesetzt werden. Für etwaige Zusatzarbeiten, mit denen die Firma Niederbacher GmbH nach Vertragsabschluß beauftragt wird und für die im Vertrag keine Einheitspreise vorgesehen sind, gelten jene Preise, welche die Firma Niederbacher GmbH zum Zeitpunkt der Ausführung allgemein anwendet. Die Firma Niederbacher GmbH sorgt nur für die Lieferung und Aufstellung der bestellten Produkte. Sie ist nicht verantwortlich für die Durchführung der Installationsarbeiten für Wasser-, Strom- und Gas. Diese müssen unseren Anforderungen entsprechend durch spezialisierte Betriebe, welche für diese Arbeiten autorisiert sind, ausgeführt werden und den geltenden Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Die Firma Niederbacher GmbH sorgt lediglich für die Verlegung und den Anschluss der Kühlleitung, sofern im Angebot angegeben und im Lieferumfang enthalten. In den Preisen nicht inbegriffen sind alle erforderlichen Bau-, Stemm- und Verputzarbeiten. Die im Angebot und in der Auftragsbestätigung angegebenen Daten und Maße sind Richtwerte. Geringfügige Abweichungen durch technische Notwendigkeiten, Änderungen durch den Hersteller oder Änderungen durch bauliche Voraussetzungen, haben keine Preisrevision zur Folge.

 

3) Lieferung:

Die angegebenen Lieferfristen bzw. Übergabetermine sind als annähernd und nicht wesentlich im Interesse des Vertragspartners zu betrachten. Eventuelle Verspätungen berechtigen zu keiner Annullierung bzw. Aufhebung des Vertrages. Im Falle von Verspätung ist jede Pönale oder Antrag auf Schadensersatz ausgeschlossen. Im Falle von verspäteter Lieferung hat der Auftraggeber die Pflicht, der beauftragten Firma eine Mindestfrist von acht Wochen vom Tag der schriftlichen Beanstandung der Verspätung zu gewähren. Bei Verzögerung in der Abnahme der Ware von Seiten des Käufers von mehr als 14 Tagen wird die Ware in Rechnung gestellt und auf Kosten des Käufers mit 1% der Auftragssumme pro Monat eingelagert. Falls die Montage aus irgendeinem Grund, welcher nicht der Lieferfirma zuzuschreiben ist, nicht erfolgen oder nicht beendet werden kann, ist diese berechtigt, die gesamte Leistung laut Werksvertrag und laut vereinbarten Zahlungszielen in Rechnung zu stellen. Dem Montagepersonal muss Strom und, wenn notwendig, unfallsicheres Gerüst durch den Auftraggeber zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die notwendigen Vor- und Nacharbeiten seitens der Baufirma laut Weisung der Firma Niederbacher GmbH durchgeführt werden.

 

4) Garantien und Beanstandungen:

Die Garantie wird für eine Dauer von zwölf Monaten vom Übernahmetermin geleistet. Die Beschwerden über eventuelle Mängel oder Fehler werden berücksichtigt, wenn sie mittels eingeschriebenem Brief innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Montage mitgeteilt werden. Die Mängel können auf keinen Fall Schadensersatzansprüche von Seiten des Auftraggebers verursachen, sondern geben nur das Recht auf Ersatz der mangelhaften Teile. Schäden durch unsachgemäße Bedienung, Gewalteinwirkung oder höhere Gewalt (z. B. Blitzschlag usw.) sind natürlich von jeglicher Garantieleistung ausgenommen. Von der Garantie ausgeschlossen sind die von der beauftragten Firma nicht ausgeführten Teile. Beanstandungen berechtigen nicht, die vereinbarten Zahlungen zu unterbrechen oder nicht auszuführen. Gemäß Art. 1462 Z.G.B. gilt zu Gunsten der Firma Niederbacher GmbH die Klausel: „solve et repete“. Bei der Bearbeitung der Holzflächen mit Farbe können sich Abweichungen im Farbton ergeben. Die Farbbehandlung der gelieferten Ware ist von jeglicher Garantie ausgeschlossen.

 

 

 

5) Eigentumsvorbehalt:

Die Firma Niederbacher GmbH behält sich gemäß Art. 1523 Z.G.B. das volle Eigentum an den gelieferten und montierten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Preises zurück. Auf Antrag der Firma Niederbacher GmbH willigt der Besteller in jedwedem Moment auf Durchführung der im Art. 1524 Z.G.B. vorgesehenen Formalitäten ein. Die verspätete Zahlung hat die Auflösung des Vertrages zur Folge und die automatische Anwendung der Abmachung des Eigentumsvorbehalts, ohne dass eine gerichtliche Verfügung notwendig ist, sowie den Rückbehalt von Seiten der Firma Niederbacher GmbH der bis dorthin getätigten Zahlungen als Schadensersatz. Der Auftraggeber darf bis zur vollständigen Zahlung, zusätzlich der Transportkosten usw., die ausgeführten Arbeiten weder verpfänden, hypothekarisch belasten oder an Dritte übertragen. Wenn die Arbeiten, welche Gegenstand dieses Auftrages sind, gepfändet oder durch andere gerichtliche Schritte betroffen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die beauftragte Firma mittels eingeschriebenem Brief unverzüglich zu informieren und dem Gerichtsvollzieher mitzuteilen, dass die Arbeiten ausschließlich Eigentum der Firma Niederbacher GmbH bis zur vollständigen Zahlung sind.

 

6) Rücktrittsrecht:

Das dem Besteller gemäß Art. 1671 Z.G.B. eingeräumte Rücktrittsrecht steht diesem nur für die Dauer von 15 Tagen ab Vertragsschluss zu. In diesem Fall verpflichtet sich der Besteller als Schadensersatz für den entgangenen Gewinn 30% des vereinbarten Gesamtpreises sowie die Spesen für bereits getätigte Aufwendungen und ausgeführte Arbeiten zu zahlen.

 

7) Zahlung:

Vorbehaltlich einer anderslautenden Abmachung gelten folgende Zahlungsbedingungen als vereinbart. 1/3 Anzahlung nach Unterschrift der Bestellung, 1/3 vor Montagebeginn, 1/3 30 Tage nach Lieferung. Wird bei vereinbarter Ratenzahlung ein Zahlungstermin nicht eingehalten, so verfällt dem Besteller die Begünstigung der Ratenzahlung. Jeder Zahlungsverzug berechtigt die Firma Niederbacher GmbH zur Forderung von Verzugszinsen in Höhe der gesetzlich festgelegten und halbjährlich neu ermittelten Verzugszinsen laut Gesetzesdekret Nr. 192/2012 (Zinssatz BZE + 8%).

 

8) Gerichtsstand:

Für jeden Streit bezüglich des gegenständlichen Vertrages wählen die Vertragspartner als ausschließlichen Gerichtsstand Bozen.

 

9) Sicherheitsbestimmungen:

Der Bauherr ist zur Einhaltung aller Gesetze zur Sicherheit verpflichtet, insbesondere der laut Gesetzesdekret Nr. 81/2008, ergänzt durch Gesetzesdekret Nr. 106/2009 in geltender Fassung vorgesehenen Bestimmungen bezüglich Sicherheit auf Baustellen und übernimmt im Sinne der geltenden Bestimmungen diesbezüglich auch die volle Verantwortung und Haftung. Der Bauherr wird insbesondere dafür Sorge tragen, dass die betroffenen Räumlichkeiten sowie der Weg für die Zulieferung zum Zeitpunkt der Lieferung und Montage den Sicherheitsbestimmungen entspricht und eine Zulieferung überhaupt möglich ist. Der Bauherr hat für die sanitären und hygienischen Voraussetzungen (WC-Anlagen, Erste Hilfe Einrichtungen usw.) zu sorgen, welche den geltenden Bestimmungen entsprechen. Der Auftraggeber verpflichtet sich Sicherheits- und Baustellenkoordinierungsplan rechtzeitig und auf jeden Fall zwei Wochen vor Montagebeginn der Firma Niederbacher GmbH zu übermitteln. Sollte diese Bedingung nicht erfüllt werden, so hat die Firma Niederbacher GmbH das Recht, die Arbeiten sofort zu unterbrechen. Jeglicher Schaden, der daraus entsteht geht zu Lasten des Bauherrn.

 

10) Datensicherheit

Im Sinne der DSGVO Nr. 679/2016 gibt der Auftraggeber seine Zustimmung, dass die Firma Niederbacher GmbH seine Daten aufbewahrt und für Werbezwecke verwenden kann. Dies gilt auch für eventuelle Referenzfotos, die von den gelieferten Waren gemacht werden.

 

 

 

Der Auftraggeber erklärt die Vertragsklauseln von 1 bis 10 zur Kenntnis genommen zu haben und sie laut den Bestimmungen des Art. 1341 und 1342 Z.G.B. anzunehmen.